|
Erklärung von Fiuggi; Frauen in Musik 2000
Jedes Land wird aufgerufen, die Entstehung von Behörden zu fördern,
die verantwortlich für die Dokumentation und Information bezüglich
der innerhalb der Staatsgrenzen geborenen Komponistinnen sind. Diese
Behörden und/oder Organisationen sollten imstande sein,
Informationen über “Frauen in Musik” zu erhalten und an andere
Organisationen zu senden; sollte Informationen sammeln hinsichtlich
institutioneller und musikalischer Strukturen im eigenen Land,
verantwortlich für die Schaffung, Förderung und Programmierung der
Musik: Festival für zeitgenössische und antike Musik, Festival mit
Inhalt Musik von weiblichen Komponistinnen und Interpreten,
Möglichkeiten der Finanzierung, Stipendien. Die Musikerinnen müssen
versuchen, mehr an der Planung, Förderung und Schaffung von neuen
Werken teilzunehmen, um einen Anstieg des Prozentsatzes der Werke
von Frauen im zeitgenössischen Repertoire zu erhalten (symphonische
Musik, Kammermusik, Volksmusik) und den Austausch zwischen
Komponistinnen und Interpreten zu fördern. Die Organisationen für
“Frauen in Musik” werden über Internet miteinander verbunden sein.
Die Gesetzgebung im Großteil der Länder sieht die Gleichheit der
Chancen und Rechte der Frauen vor und dies dürfte theoretisch den
Zugang der Frauen in allen Interessensfeldern ermöglichen. In der
Praxis stehen die Dinge jedoch nicht so. Die Organisationen für
“Frauen in Musik” müssten feststellen,ob die soziale Realität ihrer
Länder mit den bestehenden Gesetzen übereinstimmt. In vielen Ländern
sind die Frauen nicht ausreichend auf institutionller Ebene
vertreten. Wir müssen die Präsenz der Frauen in Ausschüssen,
Komitees und allen Orten fördern, wo ihr Talent und ihre
Vorbereitung von Nutzen sein können. Die Frauen in der Politik
müssen über den Unterswchied zwischen Gesetzgebung und Praxis
informiert werden und müssten zu den Verteidigerinnen für
Musizistinnen werden, im Besonderen, was die Möglichkeit der
Finanzierungen betrifft.
Die Information hinsichtlich der Frauen in der Musik muß für
Musiklehrer, ob Frauen oder Männer, zugänglich sein. Der Beitrag der
Musizistinnen muß in jeder Kultur Teil der musikalischen Curricula
in Schule, Universität und Akademien werden. Die Eltern müssen
angeregt werden, das musikalische Talent ihrer Kinder zu nähren,
indem die kulturellen Traditionen und Vermögen der Frauen und Männer
wachgehalten werden.
Die Musizistinnen müssen die Dokumente der UNESCO, bekannt als
“Rechte der Künstler”, und das Schlußdokument der im Jahre 1998 in
Stockholm gehaltenen Weltkonferenz der Regierungen über “Kulturelle
Entwicklungspolitik” lesen, verstehen und anwenden.
Es muß der Beitrag der Frauen an Kultur und Fortschritt anerkannt
werden, um ihre Teilnahme an der Formulierung und Verbesserung der
kulturellen Politik auf jeder Ebene zu sichern, sowie den Zugang zu
Entscheidungsposten in der Welt der Kultur und Unterhaltung. Wichtig
ist, für die Beibehaltung, Förderung, Unterstützung und Schutz der
artistischen Rechte der Musizistinnen und Erfinderinnen in allen
Gemeinschaften zu arbeiten. Nur so können wir eine monokulturelle
männliche alte Betrachtung der Kultur und des artistischen Vermögens
überwinden und ändern.
Unsere als Frauen äusserst wichtige Rolle in der Weitergabe des
spürbaren und unspürbaren spezifischen kulturellen Vermögens darf
nicht ignoriert werden, da dieses nicht nur einer Gattung, Volk oder
Kultur angehört, sondern der gesamten Menschheit.
1 Im Jahre 1996, am Ende des ersten Internationalen Symposiums
“Frauen in Musik: Begegnungen in der Ortschaft” haben Musizistinnen
aus sechsundzwanzig Ländern (Komponistinnen, Interpretinnen,
Dirigentinnen, Musikologinnen, Organisiererinnen, Trägerinnen der
Kultur) ein als “The Declaration of Fiuggi, 1996” bekanntes Dokument
unterzeichnet.. Dieses Dokument wurde in aller Welt an Musizisten,
Musikorganisationen und - behörden sowie in der akademischen Welt
verbreitet und beschreibt jene Ziele, die als vorrangige Ziele für
Musizistinnen anerkannt werden. Im Jahre 1999 wurde besagte
Erklärung überarbeitet, die derzeitige Fassung ist die Obige. |